Microsoft 365 FAQs

Was passiert, wenn die „Nutzungsvereinbarung und datenschutzrechtliche Einwilligung“ nicht unterzeichnet wird oder zu einzelnen Aspekten keine Einwilligung gegeben wird?

Antwort:

Ohne datenschutzrechtliche Einwilligung und Einwilligung in die Nutzungsvereinbarung, können wir den jeweiligen Schülerinnen und Schülern die Nutzung des MS 365 Pakets nicht gewähren.

Ein Nachreichen der Einwilligung ist grundsätzlich möglich; betroffene Accounts werden jedoch nur jeweils zum Quartalsbeginn freigeschaltet.

Muss ich das bereitgestellte MS 365 Paket nutzen?

Antwort:

Niemand wird gezwungen mit diesem Paket zu arbeiten. Allerdings werden einige Teile des „Lernen auf Distanz“ bald nur noch über den Microsoft Office 365 Tenant des Hellweg-Gymnasiums stattfinden. Ohne Zugang zu diesem Konto müssen die betreffenden Schülerinnen und Schüler diesen Teil des Distanzlernens in der Study Hall des Hellweg-Gymnasiums absolvieren.

Weiterhin werden im Distanzlernen zukünftig nur noch MS365-Standard-Dateiformate (docx, pptx, pdf …) anerkannt.

Schlussendlich werden auch nach der Pandemie vermehrt Office-Anwendungen den Unterricht durchdringen.

Warum funktioniert bei der Erstanmeldung mein zugeteiltes / neues Passwort nicht?

Antwort:
Das zugeteilte Passwort muss genau abgetippt werden, dabei muss auch auf Groß-/Kleinschreibung und Sonderzeichen geachtet werden!

Ein neues Passwort:
– darf keine Namen enthalten
– muss mindestens acht Zeichen lang sein
– muss Groß- und Kleinbuchstaben enthalten
– muss Sonderzeichen/Zahlen enthalten (Sonderzeichen sind z. B. Satzzeichen und numerische Zeichen)

Was mache ich, wenn ich schon eine Office 365-Instanz installiert habe?

Antwort:

„Es ist nicht nötig, das Office-Paket der Stadt zu installieren, wenn man bereits die Apps einer anderen Instanz installiert hat.

Es ist lediglich nötig, das zusätzliche Konto „zu eröffnen“, sprich, sich mit den gegebenen Nutzerdaten anzumelden.

Innerhalb der Desktop-Applikationen sollte ein Wechsel des Kontos unter „Datei / Konto / Konto verwalten / Lizenz ändern“ möglich sein; dies macht auch einen ständigen Wechsel der Konten möglich.

In der Praxis ist dies mindestens mittelfristig nicht nötig. Lediglich für die Videokonferenzen über Teams sollte sich Ihr Kind mit dem Schüler-Konto einloggen. Das kann auch vom online – Dashboard des Schul-Accounts aus passieren. Ebenso kann die „Schul“-Cloud (OneDrive) direkt aus dem online-Dashboard erreicht werden.“

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