Tag der offenen Tür – FAQ

FAQ: Ihre / Eure Fragen – Unsere Antworten

Liebe Viertklässler/innen, liebe Eltern,

an dieser Stelle stellen wir nach Themengebieten sortiert Antworten auf Eure bzw. Ihre Anfragen zusammen, die Frau Panitzek (sabine.panitzek@169705.nrw.schule) und / oder mich (mathias.balliet@169705.nrw.schule) erreichen. Bitte zögert bzw. zögern Sie nicht, uns per Mail zu kontaktieren und alle Fragen zu stellen.

  • Muss man einen Eingangstest für die bilinguale Klasse machen?

Nein, einen verpflichtenden Eingangstest für die bilinguale Klasse gibt es nicht. Wir gehen aber davon aus, dass ein vertieftes Interesse an der englischen Sprache und eine ordentliche Englischnote auf dem Zeugnis der vierten Klasse vorliegt. Der Anspruch des bilingualen Zweigs, vor allem ab Klasse 7 mit Einsetzen der englischen Sachfächer (Erdkunde, Geschichte, Politik), ist schon recht hoch.

  • Gibt es eine „Probezeit“ in der bilingualen Klasse?

Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass die Profilwahl gut überlegt und passend gewählt ist. Sollte es jedoch zeitnah zu Beginn des Schuljahres in Einzelfällen begründete Wechselwünsche geben, so werden wir dies mit den betroffenen Eltern besprechen. Zu den begründeten Einzelfällen zählen aber keine wechselnden Freundschaften der Schüler/innen untereinander oder spontane Sympathien / Antipathien gegenüber Lehrkräften.

  • Wie sportlich muss man sein, um in die Sportklasse zu kommen?

Eingangsvoraussetzung für Aufnahme in die Sportklasse ist ein bestandener FOSS-Test („Sportschule NRW“) bzw. zusätzlich ein sportartspezifischer Test („Eliteschule des Sports“). In Einzelfällen ist es möglich, den FOSS-Test nachzuholen, sofern es bei der Anmeldung aus nachvollziehbaren Gründen nicht vorliegt.

  • Gibt es eine „Probezeit“ in der Sportklasse?

Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass die Profilwahl gut überlegt und passend gewählt ist. Sollte es jedoch zeitnah zu Beginn des Schuljahres in Einzelfällen begründete Wechselwünsche geben, so werden wir dies mit den betroffenen Eltern besprechen. Zu den begründeten Einzelfällen zählen aber keine wechselnden Freundschaften der Schüler/innen untereinander oder spontane Sympathien / Antipathien gegenüber Lehrkräften.

  • Sollte man das Kind sicherheitshalber an mehreren Schulen anmelden?

Das wird nicht möglich sein, denn die Grundschulen geben mit dem Halbjahreszeugnis genau einen (!) Anmeldeschein für die weiterführende Schule der Wahl aus. Man muss sich also festlegen und gibt diesen Schein mit weiteren Unterlagen an der Schule der Wahl ab. Die Grundschulen informieren zeitnah im Detail über dieses Verfahren.

  • Wann kann man das Kind an einer weiterführenden Schule anmelden?

Das Schulverwaltungsamt hat den genauen Terminplan noch nicht veröffentlicht. Vermutlich wird es drei Anmeldetage geben: 17., 18. und 19. Februar 2021. Auch hier gibt es über die Grundschulen zeitnah verlässliche Informationen.

  • Welche Klassen gibt es an der Hellweg-Schule?

Die Hellweg-Schule ist vierzügig angelegt und hat pro Jahrgangsstufe in der Regel vier Klassen. Die a-Klassen (5a, 6a, usw.) sind die Klassen mit dem bilingual englischen Zweig, die b-Klassen sind stets die Sportklassen. Klassen c und d sind sogenannte „Regelklassen“ ohne besonderes Profilmerkmal, die den regulären Unterricht nach Stundentafel erhalten.

  • Kommen alle Kinder von einer Grundschule in eine Klasse?

Nein, das kann man so nicht sagen. Grundsätzlich legen sie Kinder durch ihren Profilwunsch schon eine Klasse fest. Gleichzeitig fragen wir bei jeder Anmeldung zwei bis drei Wünsche ab: Vielleicht möchte das Kind ja gern gemeinsam mit bestimmten Freund/innen in eine Klasse gehen. In der Regel können wir diese Wünsche auch erfüllen. Wenn jemand unbedingt in die Sportklasse, gleichzeitig aber auch in eine Klasse mit dem besten Freund gehen möchte, der sich für die bilinguale Klasse angemeldet hat, dann werden wir diese Wünsche nicht gleichzeitig erfüllen können…

  • Kann ein Kind angemeldet werden, das nur eine eingeschränkte gymnasiale Eignung hat?

Im Fall einer „eingeschränkten gymnasialen Eignung“ liegt unserem Verständnis nach eine gymnasiale Eignung vor, so dass einer Anmeldung nichts im Wege steht.

  • Kann ein Kind angemeldet werden, das keine gymnasiale Eignung hat?

Es können auch Kinder angemeldet werden, denen von der Grundschule keine gymnasiale Eignung bescheinigt wird. In der Vergangenheit haben wir (Schulleitung, Erprobungsstufenkoordinatorin) in diesen Fällen bei der Anmeldung ein Beratungsgespräch geführt und protokolliert; in diesem Gespräch haben wir die Eltern darauf hingewiesen, dass die Versetzung von der Erprobungsstufe in die Mittelstufe (Klasse 6 nach 7) unter Umständen, aber natürlich nicht zwangsläufig problematisch werden könnte. Klappt diese Versetzung auch beim zweiten Anlauf nicht, so muss das Kind laut Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Landes NRW die Schule verlassen. Ferner besprechen wir in diesem Beratungsgespräch Förder- und Unterstützungsmaßnahmen.

  • Ist eine fehlende Eignung für die Schulform Gymnasium ein Ablehnungsgrund?

Nein, ausdrücklich nicht. Falls mehr Anmeldungen als freie Plätze vorliegen (die Hellweg-Schule bietet als vierzügiges Gymnasium pro Jahrgang maximal 120 Plätze in vier Klassen), so werden (1) Geschwisterkinder bevorzugt aufgenommen und (2) die verbleibenden freien Plätze unter den übrigen Anmeldungen verlost. Dieses Verfahren ist für alle weiterführenden Schulen in Bochum verbindlich.

Für individuelle Fragen stehen Frau Panitzek und Herr Dr. Balliet per Mail zur Verfügung (mathias.balliet@169705.nrw.schule und sabine.panitzek@169705.nrw.schule). Bei individuellen Fragen werden Frau Panitzek und Herr Dr. Balliet sich per Mail oder telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen.

Wir freuen uns auf Euch, liebe Viertklässler/innen,

und wir freuen uns auf Sie, liebe Eltern,

herzliche Grüße und bleibt gesund bzw. bleiben Sie gesund,

Dr. Mathias Balliet (Schulleiter)

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